SL Deutschland GmbH
Antonstraße 3a
01097 Dresden
Deutschland
o Einzelvertrag (Bestellung und Auftragsbestätigung) für bestimmte Leistungen der SL Deutschland mitsamt den Anlagen (insb. Leistungsbeschreibung; Herstellerbedingungen);
o Besondere Vertragsbedingungen (BVB) der SL Deutschland, insbesondere für bestimmte Leistungen, Softwarelizenz- bzw. Wartungs- und Nutzungsbedingungen Dritter und Service Level Agreements (SLA),
o die vorliegenden AGB.
o weder insgesamt noch in ihren Einzelheiten den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, bekannt oder ohne weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist und
o Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist.
3. Vertragsangebot, Vertragsschluss und Vertragsanpassungen
3.1 Jedwede Präsentationen und sonstige Leistungsbeschreibungen sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die SL Deutschland das Angebot des Kunden (z.B. durch den Abschluss eines Einzelvertrages/ Auftragsbestätigung) innerhalb von 14 Werktagen vorbehaltlos angenommen hat oder mit den geschuldeten Erfüllungshandlungen beginnt. Der Kunde verzichtet in letzterem Fall auf den Zugang der Annahmeerklärung.
3.2 Die wesentlichen vertraglichen Regelungen sind in einem Einzelvertrag (insb. Bestellung und Auftragsbestätigung) festzuhalten. Hat ein Dritter (insb. Vertriebspartner) beim Vertragsschluss mitgewirkt, erkennt die SL Deutschland Einwendungen des Kunden nicht an, die der Kunde aus einem zusätzlichen Vertragsverhältnis mit dem Dritten herleitet.
3.3 Der SL Deutschland sind unverzüglich alle für die Geschäftsbeziehung wesentlichen Tatsachen anzuzeigen, insbesondere Änderungen der Firmierung, des Namens, der Anschrift, des Gegenkontos, der Verfügungs- oder Verpflichtungsfähigkeit des Kunden oder der für ihn vertretungsberechtigten Personen sowie bekannt gegebenen Vertretungs- oder Verfügungsbefugnisse (insb. Ansprechpartner). Unterlässt der Kunde die Mitteilung der Änderung seiner Vertragsdaten schuldhaft, hat er die Kosten für die Ermittlung der zur Ausführung des Vertragsverhältnisses notwendigen Daten zu tragen.
3.4 Sollte sich herausstellen, dass der Kunde der SL Deutschland fehlerhafte und/oder unvollständige Informationen über die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen mitgeteilt hat oder trotz deren schriftlicher Anforderung wesentliche Informationen über die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen nicht vollumfänglich oder teilweise zugänglich gemacht hat und die SL Deutschland als Folge der mangelhaften Informationsbeschaffung Mehrkosten entstehen, die vor Vertragsschluss nicht absehbar waren, ist die SL Deutschland berechtigt, Nachverhandlungen mit dem Ziel einer angemessenen und dem Kunden zumutbaren Anpassung der Vergütung und/oder Leistungsbeschreibung zu fordern. Sollten sich die Vertragsparteien nicht innerhalb eines Zeitraumes von 14 Werktagen nach der Nachverhandlungsaufforderung einigen können, ist die SL Deutschland berechtigt die vertragsgegenständlichen Leistungen auszusetzen und/oder den Vertrag ganz oder teilweise aus wichtigem Grund zu kündigen.
4. Vermittlung von Drittleistungen (insb. Finanzierung, Leasing)
4.1 Die Leistungen von SL Deutschland können die Vermittlung und den Abschluss von Drittleistungen (wie insbesondere Finanzierungsverträge) erfassen. Vertragspartner für die Erbringung solcher Leistungen ist das jeweilig im Rahmen der Vertragsdokumente angegebene Unternehmen bzw. Institut und nicht die SL Deutschland. Die SL Deutschland ist nicht berechtigt und verpflichtet den Vertragspartner der Finanzierungsverträge rechtsgeschäftlich zu vertreten.
4.2 Sind die Leistungen von SL Deutschland an einen Vertragsabschluss eines gesonderten Finanzierungsvertrages (z.B. durch Banken bzw. Finanzdienstleistungsunternehmen) gebunden, steht der Vertragsabschluss mit SL Deutschland unter der aufschiebenden Bedingung (§ 158 Absatz 1 BGB) des rechtswirksamen Abschlusses des vermittelten Drittvertrages.
4.3 SL Deutschland ist berechtigt bei Nichtzustandekommen des Drittvertrages und des damit verbundenen Nichteintrittes der Bedingung die ihr entstandenen und vom Kunden zu verschuldeten Schäden ersetzt zu verlangen.
4.4 Dem Kunden ist bekannt, dass SL Deutschland in den in diesem Absatz beschriebenen Fällen lediglich als Mittler tätig wird. Vertragsrelevante Willenserklärung wie beispielhaft Kündigungen sind den Vertragspartner der Leistung zu richten.
5. Allgemeine Leistungspflichten der SL Deutschland
5.1 Die SL Deutschland erbringt für den Kunden insbesondere Leistungen zur Lieferung von Standardhardware bzw. -software auf Dauer/ auf Zeit. Die von SL Deutschland zu erbringenden Leistungen ergeben sich jeweils aus den Vertragsdokumenten.
5.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten hinsichtlich der jeweiligen Leistungsbestandteile grundsätzlich die folgenden Regelungen:
Ist die Überlassung von Hard- bzw. Software vereinbart, gilt neben den Bestimmungen zur Rechtseinräumung (vgl. Ziffer 11.) und nachrangig zu den Herstellerbedingungen Folgendes:
Die Software wird dem Kunden zur bestimmungsgemäßen Nutzung überlassen. Er ist berechtigt, von der Software eine Kopie zu Sicherungszwecken und, soweit vereinbart, Kopien zur Softwareverteilung
herzustellen. Die einer ordnungsgemäßen Datensicherung dienenden Vervielfältigungen der Software sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.
Werden die Nutzungsrechte auf eine vertraglich definierte Hard- und/oder Softwareumgebung beschränkt, bedarf eine hiervon abweichende Nutzung der Zustimmung der SL Deutschland.
Der Kunde ist für die Installation der überlassenen Software verantwortlich.
Soweit durch SL Deutschland die Erbringung von Dienstleistungen geschuldet ist (wie z.B. Support/ Wartung bzw. Serviceleistungen), trägt der Kunde die Leistungs- und Erfolgsverantwortung.
5.3 Soweit die SL Deutschland kostenfreie Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Über die Einstellung der unentgeltlichen Leistungen wird die SL Deutschland den Kunden soweit möglich informieren.
5.4 SL Deutschland wird im Rahmen der technischen sowie organisatorischen Möglichkeiten die zur Leistungserbringung eingesetzten Drittleistungen jeweils in der neuesten zur Verfügung gestellten Version einsetzen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist (gleichwertige Erfüllung der Leistungsmerkmale).
5.5 Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistungen der SL Deutschland Bausteine bzw. Elemente von Freier bzw. Open Source Software enthalten können.
5.6 Die SL Deutschland wird soweit erkennbar dem Kunden unverzüglich mitteilen, wenn Vorgaben des Kunden in nicht unwesentlichem Umfang fehlerhaft, unvollständig, widersprüchlich oder objektiv nicht ausführbare oder beigestellte Systemkomponenten nicht vertragsgemäß sind. Sie ist jedoch nicht verpflichtet, die Vorgaben und Beistellungen weitergehend zu untersuchen und zu prüfen, als dies für die Erstellung der vertraglichen Leistungsbestandteile erforderlich ist.
5.7 Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistungen der SL Deutschland Änderungen aufgrund von technischen Neuentwicklungen sowie möglichen gesetzlichen und/oder behördlichen Neuregelungen unterliegen können. Leistungen für den Kunden können daher von der SL Deutschland dem jeweiligen technischen Entwicklungsstand angepasst werden. Dies gilt nicht, wenn die Erfüllung der Durchführung der vereinbarten Leistungen nicht unzumutbar beeinträchtigt oder unmöglich wird und die Anpassung dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände bzw. seiner berechtigten Interessen nicht zumutbar ist.
5.8 Die SL Deutschland ist berechtigt, die Leistungsorte, die von ihren Standorten(en) abweichen, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu verlegen. Bei einer Verlagerung in ein anderes Land, das nicht Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes ist, ist grundsätzlich der Kunden soweit möglich zu informieren.
5.9 Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der SL Deutschland schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde der SL Deutschland alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt, etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt, Genehmigungen und Freigaben erteilt sowie sonst erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Bei nach dem Vertragsschluss erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend. Kommt der Kunde seinen Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten (z.B. gemäß 3.3) nicht in ausreichendem Maß nach und verzögert sich hierdurch die Durchführung der vertraglichen Leistungspflichten der SL Deutschland, so verlängern sich die vereinbarten Fristen automatisch angemessen, mindestens jedoch um den Zeitraum der Verzögerung.
5.10 Sind zur Herstellung der Leistungsbereitschaft/ Gebrauchstauglichkeit der von SL Deutschland geschuldeten Leistung Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich (beispielhaft die Zusammenstellung, die Aufrechterhaltung, Kompatibilität von IT-Systemen, die Bereitstellung von Schnittstellen und/oder Dokumentationen, sowie die Zugänge zu den jeweiligen IT-Systemen), so werden diese Leistungen von der SL Deutschland nicht geschuldet. Sofern von der SL Deutschland Unterstützungsleistungen angeboten werden und der Kunde diese in Anspruch nehmen möchte, ist eine gesonderte vertragliche Vereinbarung zu treffen.
5.11 Die von der SL Deutschlandgewährleistete Leistungsverfügbarkeit ist in den Vertragsdokumenten, insbesondere den BVB bzw. Leistungsbeschreibungen/ SLA geregelt. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der SL Deutschland liegen (u.a. höhere Gewalt vgl. 2.23 Verschulden Dritter sowie geplante Wartungsarbeiten etc.) nicht einzuhalten ist. Die Service Levels können in Abstimmung mit dem Kunden geändert werden, soweit dies aufgrund sich verändernder betrieblicher und technischer Anforderungen des Kunden oder zur stetigen Verbesserung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist. Die Anpassung darf vom Kunden nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Punkt 3.4. Satz 2 gilt im Fall einer Ablehnung entsprechend.
5.12 Die SL Deutschland kann den Zugang zu den Leistungen vorübergehend einstellen oder beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Interoperabilität der Leistungen und/oder datenschutzrechtliche Anforderungen dies erfordern.
5.13 Die SL Deutschland wird erforderliche Wartungsarbeiten an vertragsgegenständlichen Leistungen (insbesondere IT-Systemen), soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Der Kunde hat nicht das Recht, die durch die Dritthersteller vorgeschriebenen, anwendungsbedingt erforderlichen oder vorgeschriebenen Wartungsarbeiten und daraus resultierende Einschränkungen der Verfügbarkeit der IT-Systeme abzulehnen oder deren Zeitpunkt und Dauer zu definieren. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird die SL Deutschland den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung 10 Tage zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
5.14 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von der SL Deutschland liegende und nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt nach 2.23 entbinden die SL Deutschland für deren Dauer von der Pflicht zur Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Dies gilt entsprechend, wenn die genannten Umstände bei einem Subauftragnehmer von der SL Deutschland eintreten.
5.15 Sofern die SL Deutschland für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände/ Leistungen angewiesen ist, die sie nicht selbst erbringt und die zur Zeit der Auftragserteilung nicht im Lager hat bzw. beschafft werden können, ist die SL Deutschland zum Rücktritt vom Einzelvertrag berechtigt, soweit die SL Deutschland von ihrem Lieferanten/Subauftragnehmern nicht beliefert wird, die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat oder die SL Deutschland die Leistungen trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder zu wesentlich erhöhten Marktpreisen (im Vergleich zu den im Verkehr üblichen) beschaffen kann. Die SL Deutschland wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen informieren und dem Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten.
5.16 Sofern der Kunde im Zusammenhang mit der Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen Adressat von (z.B. hoheitlichen) Genehmigungspflichten ist oder verpflichtet ist, Meldungen gegenüber öffentlichen Hoheitsträgern (z.B. Ministerien, Aufsichtsbehörden) oder sonstigen Dritten abzugeben, wird die SL Deutschland soweit möglich alle erforderlichen, ihr zugänglichen Informationen liefern und den Kunden auf dessen Kosten unterstützen.
6. Allgemeine Pflichten/ Obliegenheiten des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet die geschuldete Vergütung zu zahlen.
6.2 Der Kunde sichert zu, dass die der SL Deutschland von ihm mitgeteilten Daten/ Informationen richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, der SL Deutschland – unbenommen von 3.3 und 3.4 – auf entsprechende Anfrage binnen 14 Tagen ab Zugang die Aktualität erneut zu bestätigen.
6.3 Der Kunde verpflichtet sich, von der SL Deutschland zum Zwecke des Zugangs zu deren Leistungen ggf. erhaltene Passwörter streng geheim zu halten, die SL Deutschland unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist sowie unverzüglich zu ändern oder durch die SL Deutschland ändern zu lassen, wenn er Anlass zu der Vermutung hat, dass unberechtigte Dritte hiervon Kenntnis erlangt haben.
Sollten infolge des Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter (Zugangsdaten) Leistungen der SL Deutschland nutzen, haftet der Kunde unter anderem für die Vergütung als auch daraus erwachsende Schadensersatzansprüche.
6.4 Der Kunde gewährleistet, dass im Rahmen der Leistungserbringung durch die SL Deutschland kompetente und qualifizierte Ansprechpartner insb. zur Koordination der Aufgaben und für Rückfragen bereitstehen. Der Kunde wird durch organisatorische Maßnahmen gewährleisten, dass die jeweils von ihm im Rahmen der Leistungserbringung abgestellten Mitarbeiter ausschließlich dessen Direktionsrecht und Disziplinargewalt unterstehen. Weisungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Aufgabenverteilung.
6.5 Sind zur Herstellung der Leistungsbereitschaft/ Gebrauchstauglichkeit der geschuldeten Leistung Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich, sind diese unverzüglich zu erbringen (vgl. hierzu auch Punkte 5.9, 5.10, 9.).
6.6 Der Kunde wird die SL Deutschland bei der Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen im erforderlichen Umfang angemessen unterstützen, insbesondere die zur Erbringung notwendigen Daten, (vertrauliche) Informationen zur Verfügung stellen, sowie die erforderlichen Maßnahmen treffen, damit die SL Deutschland bzw. deren Subunternehmen gegebenenfalls auch durch Fernzugang (Remote Access) auf die Technik des Kunden und deren jeweilige Systemumgebung/ dessen IT-Systeme zugreifen kann.
6.7 Der Kunde ist verantwortlich, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen entsprechend den für ihre Erbringung relevanten anwendbaren rechtlichen hoheitlichen Rahmenbedingungen (z.B. aufsichtsrechtliche Vorgaben) erbracht werden können. Der Kunde überwacht die hierauf anwendbaren rechtlichen Rahmenbedingungen und teilt der SL Deutschland jede Änderung unverzüglich nach deren Ankündigung unter Angabe eventueller Auswirkungen auf die Leistungen schriftlich mit.
6.8 Soweit der Kunde im Rahmen der von ihm begehrten Leistungen Ausfuhr- bzw. Exportbeschränkungen (insb. sog. „dual use –Güter“, Embargos) unterliegt, ist dieser für die Einhaltung der außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Die SL Deutschland ist nach dem Erkennen von Verstößen hiergegen nicht verpflichtet solche vertragsgegenständlichen Leistungen zu erbringen.
6.9 Der Kunde ist für die Administration, Konfiguration, Wartung und Pflege des Leistungsinhaltes (z.B. eingepflegte Daten/ Informationen und nicht die von der SL Deutschland vertraglich zur Verfügung zu stellende Infrastruktur) grundsätzlich selbst verantwortlich. Die SL Deutschland ist nicht verpflichtet, die vom Kunden übermittelten und gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten. Sollten diese Leistungen auch durch die SL Deutschland erbracht werden, ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.
6.10 Der Kunde darf durch die von ihm im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch die SL Deutschland, veranlassten Maßnahmen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen.
6.11 Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der Verpflichtungen gem. 6.7 bis 6.11 verstößt bzw. Dritte einen solchen Verstoß glaubhaft machen, ist SL Deutschland berechtigt, die Leistungserbringung unverzüglich zu sperren, solange die Rechtsverletzung bzw. der Streit mit dem Dritten andauert. Der Kunde ist hierüber – soweit möglich vorab – zu unterrichten. Die Sperre ist entsprechend den technischen Möglichkeiten und dem Anlass nach sinnvoll, auf bestimmte Leistungen zu beschränken. Sie darf nur aufrechterhalten werden, solange der Grund für die Sperre fortbesteht.
Setzt der Kunde den Verstoß trotz Abmahnung bzw. Rüge fort und/oder ist ein Fortsetzen der Vertragsbeziehung SL Deutschland nicht mehr zumutbar, kann die SL Deutschland den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
6.12 Es obliegt dem Kunden, adäquate Datensicherungen durchzuführen und die Leistungsumgebung bzw. IT-Systeme ordnungsgemäß zu pflegen und zu warten, soweit dies nicht Bestandteil der von der SL Deutschland zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen ist. Erkennt der Kunde, dass die Datensicherungsmaßnahmen der SL Deutschland nicht einer ordnungsgemäßen Datensicherung entsprechen, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der SL Deutschland unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6.13 Die Leistungen der SL Deutschland entbinden den Kunden nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z. B. die Verwendung von regelmäßig aktualisierten Anti-Viren-Programmen, eine Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, die Datensicherung (es sei denn die SL Deutschland hat diese Leistungen für den Kunden übernommen) sowie die regelmäßige Änderung von Passwörtern und eine übliche Zugangs- und Zugriffskontrolle.
6.14 Der Kunde verpflichtet sich die SL Deutschland von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die aufgrund von Verstößen gegen die vorstehenden Bedingungen (Ziffer 6.) gegenüber der SL Deutschland geltend gemacht werden.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste der SL Deutschland bzw. wenn eine derartige nicht vorhanden ist nach der üblichen Vergütung (im Sinne von §§ 612 Abs. 2 bzw. 632 Absatz 2 BGB) zuzüglich Nebenkosten (z.B. Verpackungs-, Transport- und Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Skonti werden nicht gewährt.
7.2 Sofern im Einzelfall nichts Anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Die SL Deutschland wird dem Kunden eine Rechnung über die erbrachten vertragsgegenständlichen Leistungen zukommen lassen. Leistungen können dem Kunden direkt nach Lieferung/ Leistungserbringung für die erbrachten vertragsgegenständlichen Leistungen nachträglich oder im Voraus in Rechnung gestellt werden. Derartige Forderungen sind mit Rechnungslegung fällig und zahlbar, es sei denn, die SL Deutschland weist in der Rechnung eine Zahlungsfrist aus.
Leistet der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung bzw. nicht innerhalb der in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist oder leistet der Kunde nicht innerhalb eines anderweitig vereinbarten Zahlungsziels, gerät er gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 2 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug, mit der Folge, dass gemäß § 288 Abs. 2 BGB Verzugszinsen geschuldet werden.
Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnet die SL Deutschland neben der Pauschale gemäß § 288 Absatz 5 BGB für jede Mahnung eine Mahngebühr (in Höhe von mindestens 3,00 €). Die SL Deutschland behält sich die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vor.
7.3 Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von der SL Deutschland erbrachten Leistungen innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Die SL Deutschland wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
7.4 Im Übrigen ist die SL Deutschland berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal nach billigem Ermessen (gem. § 315 BGB, insbesondere bei eingetretenen Kostensteigerungen von Drittlizenzgebern) anzupassen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden, wenn die Steigerung mehr als 8 Prozentpunkte beträgt. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 10 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Widerspricht der Kunde der Änderung fristgemäß, ist die SL Deutschland berechtigt den Vertrag zu kündigen. Die SL Deutschland verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines Unterlassens bzw. des Widerspruchs hinzuweisen. Eine Erhöhung des Entgelts für Waren und Leistungen, die nicht im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, wird SL Deutschland innerhalb von vier Monaten nach dem Vertragsschluss nicht vornehmen.
7.5 Der Kunde ist verpflichtet, das Nutzungsentgelt zu zahlen, dass durch die befugte oder unbefugte Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch Dritte entstanden ist. Dies gilt nicht, wenn er die Nutzung nicht zu verschulden hat.
8. Leistungsstörungen und Gewährleistung
8.1 Erbringt die SL Deutschland die geschuldeten Leistungen mangelhaft, so ist der Kunde ergänzend zu den Service Level Agreements (SLA)/ Leistungsbeschreibungen berechtigt Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
8.2 Zugesicherte Eigenschaften bzw. Garantien (insb. über die Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit) sind nur diejenigen, die als solche ausdrücklich bezeichnet sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.
8.3 Der Kunde hat die ihm gelieferte Ware bzw. Leistungen nach Erhalt unverzüglich auf Mängel, insbesondere auf Mengenabweichungen und offensichtliche sonstige Mängel, zu untersuchen (im Sinne von § 377 HGB). Für nicht offensichtliche Mängel gilt das Vorstehende nach Erkennen bzw. grob fahrlässigem Nichterkennen des Mangels entsprechend.
8.4 Sind die aufgetretenen Leistungsmängel und oder qualitative Leistungsstörungen auf Umstände zurückzuführen, die die SL Deutschland nicht zu vertreten hat, sondern die aus dem Risikobereich des Kunden stammen, entfällt eine Beseitigungsverpflichtung.
Etwaige Ansprüche erstrecken sich daher nicht auf fehlerhafte oder unzureichende Weisungen oder Mitwirkungen des Kunden sowie beigestellte Systemkomponenten und solche Systemkomponenten, die der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von der SL Deutschland ändert. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass diese Änderung für die gemeldete Leistungsstörung nicht ursächlich und nicht auf eine zuvor durchgeführte Selbstvornahme zurückzuführen ist. Darüber hinaus erstrecken sich die Ansprüche nicht auf Software, die der Kunde nicht in der vereinbarten Systemumgebung bzw. IT-Systemen einsetzt.
8.5 Beruht die Mangelhaftigkeit der Leistung auf dem Einsatz von Software, die die SL Deutschland zum Zweck der Leistungsinanspruchnahme von Dritten erworben (bzw. lizenziert) hat, beschränken sich die Gewährleistungsrechte des Kunden auf den Umfang der Rechte die der SL Deutschland gegenüber den Dritten zustehen. Die SL Deutschland ist soweit möglich berechtigt, diese Rechte an den Kunden abzutreten.
Bezieht der Kunde Updates, Patches oder Upgrades von Standardsoftware von einem Dritten (bspw. durch Online-Download via Internet bzw. Änderungen des Internetbrowsers), so haftet die SL Deutschland unbenommen von Ziffer 13. nicht für daraus entstehende Fehler und Mängel bzw. Leistungsstörungen. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass eine derartige Störung nicht auf einem bei dem Dritten bezogenen Update oder Upgrade beruht.
8.6 Für die Untersuchung und/oder Beseitigung einer tatsächlich nicht bestehenden Leistungsstörung oder einer, die auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat, kann die SL Deutschland eine Aufwandsentschädigung unter Zugrundelegung der aktuell gültigen Konditionen (vgl. 7.1) verlangen.
8.7 Die Regelungen in 13. bleiben von den vorstehenden Rechten unberührt.
9. Eigentums- und Nutzungsrechtsvorbehalt
9.1 Die SL Deutschland behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen vor, bis sämtliche Ansprüche, die der SL Deutschland gegen den Kunden im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen (insb. gelieferten Sachen) zukünftig zustehen, beglichen sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der der SL Deutschland zustehenden Saldo- bzw. Kontokorrentforderung.
9.2 Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere ihre Verbindung mit Gegenständen Dritter, ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsleistungen anderweitig zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum der SL Deutschland gefährdende Verfügungen zu treffen.
9.3 Der Kunde tritt bereits jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an die SL Deutschland ab; die SL Deutschland nimmt diese Abtretung an. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsleistungen nach Verbindung oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung als nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen der SL Deutschland und dem Kunden vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsbetrages von 10 % entspricht.
9.4 Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an die SL Deutschland abgetretenen Forderungen treuhänderisch für die SL Deutschland im eigenen Namen einzuziehen. Die SL Deutschland kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, falls der Kunde seinen wesentlichen Pflichten, z.B. der Zahlung, nicht nachkommt. Kommt der Kunde seinen wesentlichen Pflichten nicht nach, ist er verpflichtet, auf Verlangen der SL Deutschland die erforderlichen Daten mitzuteilen, insbesondere Namen, Adresse, Telefonnummer des Vertragspartners und die an ihn veräußerten Leistungen, damit die SL Deutschland dem Erwerber gegenüber die Abtretung der Forderung anzeigen und diese selbst einziehen kann.
9.5 Bei Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen des/r Vorbehalts-eigentums/-rechte oder des abgetretenen Zahlungsanspruchs durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt und das Eigentum/die Rechte der SL Deutschland sowie auf die Forderungsabtretung hinzuweisen. Zusätzlich ist der Kunde verpflichtet, der SL Deutschland unverzüglich telefonisch und unter Angabe des Sachverhalts zu informieren und auf Verlangen schriftlich zu unterrichten. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, der SL Deutschland den Namen des oder der Dritten, die eine Sach- oder Forderungspfändung betreiben oder sonstige Beeinträchtigungen verursachen, so mitzuteilen, dass die SL Deutschland in der Lage ist, ihre rechtlichen Interessen dem Dritten gegenüber zu wahren. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe trägt der Kunde.
9.6 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu sichernden Forderungen der SL Deutschland um mehr als 10 %, so ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.
9.7 Für die Übertragung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten, gelten die vorstehenden Regelungen mit Ausnahme der Fälle von Dauerschuldverhältnissen (vgl. hierzu 11.9) entsprechend.
10. Mitwirkungs- und Beistellpflichten des Kunden
10.1 Die dem Kunden obliegenden Mitwirkungs- und Beistellpflichten sind unentgeltlich zu erbringende Hauptleistungspflichten. Die SL Deutschland gerät nicht in Verzug, sofern der Kunde diese Pflichten nicht wie vertraglich vereinbart erfüllt hat. Sie ist im Falle der dauerhaften Nichterbringung der Mitwirkungs- und Beistellpflichten durch den Kunden unter Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung berechtigt, die außerordentliche Kündigung des Vertrages bzw. den Rücktritt vom Vertrag auszusprechen und die gesamte für die Restlaufzeit des Vertrags vereinbarte Vergütung sofort fällig zu stellen. Im letztgenannten Fall hat sich die SL Deutschland den Vergütungsteil anrechnen zu lassen, der infolge der Nichterfüllung des Vertrags durch den Kunden für die SL Deutschland als aufwendungsbezogener Kostenanteil erspart wird.
Der Nachweis einer geringeren Schadenshöhe verbleibt dem Kunden vorbehalten.
10.2 Der Kunde kann die ihm obliegenden Mitwirkungs- und Beistellpflichten selbst erfüllen oder mit Einwilligung der SL Deutschland Dritte mit der Erfüllung dieser Pflichten beauftragen.
10.3 Die SL Deutschland ist berechtigt den Kunden auf Art, Umfang, Zeitpunkte und sonstige Details der von ihr zu erbringenden Mitwirkungs- und Beistellleistungen gesondert hinzuweisen.
10.4 Der Kunde wird der SL Deutschland im Rahmen des Zumutbaren die jeweils von der SL Deutschland gewünschten, bei vernünftiger Betrachtungsweise erforderlichen und bei dem Kunden vorhandenen Informationen und Dokumentationen (insbesondere alle erforderlichen Internen Richtlinien) zur Verfügung stellen.
10.5 Der Kunde wird denjenigen Personen der SL Deutschland und/oder von diesen beauftragten Dritten, in dem zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Umfang Zugang zu den Räumlichkeiten gewähren und sonstige Arbeitsmittel zur Verfügung stellen.
11. Allgemeine Lizenzvereinbarungen, Urheber- und Nutzungsrechte
11.1 Der Kunde darf die Leistungen der SL Deutschland für eigene Zwecke nutzen. Dritten darf er die Leistungen der SL Deutschland nur dann zur Verfügung stellen, wenn die SL Deutschland eingewilligt hat.
11.2 Der Kunde erwirbt bei einer Bereitstellung von Software oder Hardware durch die SL Deutschland mit Ausnahme der Überlassung auf Dauer (Kaufvertrag) keine Eigentumsrechte. Nachrangig zu den Lizenz- und Nutzungsbedingungen von Dritten/ Softwareherstellern (11.4) bzw. EULA gelten die nachfolgenden Bestimmungen. Die Lizenzvereinbarungen mit Dritten können dem Kunden auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden.
11.3 Der Kunde garantiert, dass er für Programme/ vertrauliche Informationen, mit denen die SL Deutschland im Rahmen der Vertragsausübung in Berührung kommt, das Recht (insbesondere die geistigen Schutzrechte) besitzt, an diesen Programmen/ Informationen Bearbeitungen oder Änderungen bzw. sonstige Dienstleistungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
Er stellt des Weiteren sicher, dass keine Rechte Dritter bestehen, welche die vertragsgemäße Nutzung der von der SL Deutschland erbrachten, vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Kunden behindern, einschränken oder ausschließen.
11.5 Nutzungsrechte an Software-Produkten Dritter (insb. Standardsoftware), die im Rahmen der Vertragsdurchführung von der SL Deutschland geliefert, werden in dem vom Hersteller zugelassenen Umfang übertragen. Der Kunde stellt sicher, dass jeder, der Leistungen der SL Deutschland und/oder Dritten nutzt, diese Regelungen sowie die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller (z.B. EULA) einhält.
11.6 Die SL Deutschland ist berechtigt, das von ihr während der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen benutzte oder erworbene Know-how nach freiem Ermessen im eigenen Interesse oder zugunsten Dritter zu benutzen, soweit dadurch nicht geschäftliche oder finanzielle vertrauliche Informationen bzw. personenbezogene Daten des Kunden benutzt oder veröffentlicht werden.
11.7 Der Kunde darf Datensicherungen nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Der Kunde ist verpflichtet, Urheberrechtsvermerke der SL Deutschland oder Dritten weder zu verändern noch zu entfernen. Er ist nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen in anderer Weise als in den Lizenzbestimmungen beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (insbesondere Reverse Engineering oder Dekompilieren) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Die Anwendbarkeit der §§ 69 d, e UrhG bleibt hiervon unberührt.
11.8 Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst in dem Zeitpunkt der vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung. Bis zu deren vollständiger Zahlung, gestattet die SL Deutschland dem Kunden jedoch die Nutzung. Die Regelungen in Ziffer 8. gelten ergänzend.
11.9 Soweit dem Kunden zeitlich befristete Nutzungsrechte für die vertragsgegenständlichen Leistungen eingeräumt worden sind oder das Nutzungsrecht auf Zeit (also keine dauerhafte Überlassung) aufgrund der Vertragsbeendigung endet, hat der Kunde die Leistungen, eventuelle Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und sonstigen Informationen/ Leistungen auf Anforderung an die SL Deutschland zurück zu geben bzw. zu löschen, soweit der Kunde nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.
11.10 Die SL Deutschland hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Nutzung von Daten, Anwendungen, vertraulichen Informationen des Kunden. Rechte und Pflichten hieraus unterfallen der ausschließlicher Verantwortung des Kunden. Der Kunde räumt der SL Deutschland jedoch ein räumlich unbeschränktes, lizenzgebührenfreies, nicht ausschließliches, alle Nutzungsarten umfassendes Nutzungsrecht an Daten/ Applikationen und sonstigen Informationen ein, sofern dies notwendig ist um die vertragsgemäßen Leistungen zu erbringen.
11.11 Die SL Deutschland ist berechtigt, die Übereinstimmung der tatsächlichen Nutzung der von Ihr gelieferten bzw. zur Verfügung gestellten vertragsgegenständlichen Leistungen beim Kunden überprüfen zu lassen (Audit). Die Überprüfung soll nur durch einen gegenüber dem Lizenzgeber bzw. der SL Deutschland zur Verschwiegenheit Verpflichteten erfolgen, der Informationen nur insoweit herausgeben darf, als dass Lizenzverstöße vorliegen und soweit diese zur Verfolgung deren notwendig sind. Die Prüfung ist mit einer Frist von mindestens 2 Wochen anzukündigen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten Dritter dem Auditor grundsätzlich nicht bekannt gegeben werden. Der Kunde wird diesen angemessen unterstützen, d.h. insbesondere die notwendigen Auskünfte erteilen.
11.13 Der Kunde stellt zudem die SL Deutschland von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Verfehlungen gemäß den vorstehenden Absätzen vollumfänglich frei. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
12. Schutzrechtsverletzung/ Freistellungsanspruch
12.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch die Nutzung der geschuldeten Leistungen der SL Deutschland geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
12.2 Die SL Deutschland wird nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten entweder die vereinbarten Leistungen so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen der vereinbarten Leistung in für den Kunden zumutbarer Weise entsprechen oder den Kunden von Lizenzentgelten gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen.
12.3 Voraussetzungen für die Haftung der SL Deutschland nach Ziffer 12.2 sind, dass der Kunde die SL Deutschland von der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen der SL Deutschland überlässt oder nur im Einvernehmen mit dieser führt. Stellt der Kunde die Nutzung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.
12.4 Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung zu verschulden hat, der Anspruch Dritter darauf beruht, dass der von der SL Deutschland geschuldete Leistungsinhalt ohne deren Kenntnis geändert, auf eine sonstige Art und Weise bearbeitet und nicht mit von der SL Deutschland zur Verfügung gestellten Leistungen genutzt wurde, sind Ansprüche gegen die SL Deutschland ausgeschlossen.
12.5 Soweit anwendbar bleiben gesetzlich zwingende Haftungsregelungen bzw. 13. hiervon unberührt.
13. Haftung
13.1 Die SL Deutschland haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in voller Höhe nur für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien sowie zugesicherten Eigenschaften der Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus Produkthaftung sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
13.2 Bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die SL Deutschland – unbeschadet der in 13.1 genannten Fälle – nur begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Bei Kardinalpflichten handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
13.3 Als vertragstypischer, vorhersehbarer Schaden gilt dem Grunde nach ein Schaden in Höhe eines Betrages von insgesamt 60 Prozent der Vergütung, die der Kunde in den letzten zwölf (12) Monaten vor Eintritt des jeweiligen Schadensereignisses an die SL Deutschland gezahlt hat. Mehrere Schadensfälle, die die gleiche Schadensursache haben, gelten als ein Schadensereignis (Fortsetzungszusammenhang).
13.4 Die SL Deutschland haftet, unbeschadet der in 13.1 und 13.2 genannten Fälle, nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter sowie für auftretende Mängel, die im Zusammenhang mit einer durch den Kunden vorgenommenen oder sonst veranlassten Änderung der Leistungen der SL Deutschland oder sonstigen Fremdeinflüssen stehen und die aus dem Risikobereich des Kunden stammen. Es obliegt dem Kunden nachzuweisen, dass auftretende Mängel nicht kausal auf einer Änderung der Systemumgebung oder sonstigen Fremdeinflüssen beruhen.
13.5 Für den Verlust von Daten oder Programmen haftet die SL Deutschland, unbeschadet der in 13.1 und 13.2 genannten Fälle, lediglich bis zu derjenigen Schadenshöhe die auch bei regelmäßiger Datensicherung eingetreten wäre. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt mithin insbesondere, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, es sei denn SL Deutschland hat die Datensicherung für den Kunden übernommen.
13.6 Die SL Deutschland stellt die vertragsgegenständlichen Leistungen zur Nutzung durch den Kunden lediglich zur Verfügung und haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Nutzung dieser (Zweckverfehlung) entstehen. Insbesondere übernimmt die SL Deutschland keinerlei Verantwortung für behördliche Prüfungen oder Audits Dritter (z.B. dritte Softwarehersteller) beim Kunden.
13.7 Im Übrigen ist die Haftung der SL Deutschland für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Soweit anwendbar bleiben gesetzlich zwingende Haftungsregelungen hiervon unberührt.
13.8 Soweit die Haftung der SL Deutschland gegenüber dem Kunden beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies entsprechend für gesetzliche Vertreter, Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen.
13.9 Die SL Deutschland hat eine Haftpflichtversicherung für IT-Betriebe abgeschlossen. Sie wird jener währende der Erbringung vertraglicher Leistungen aufrechterhalten.
14. Vertraulichkeit, Geheimhaltung, Datenschutz und Referenzen
14.1 Vertrauliche Informationen dürfen von der empfangenden Vertragspartei Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei offen gelegt werden, es sei denn dies ist aufgrund von zwingenden anwendbaren rechtlichen Rahmenbedingungen oder gerichtlichen oder aufsichtsrechtlichen Anordnungen erforderlich und die empfangende Vertragspartei hat die andere Vertragspartei unverzüglich über die jeweilige Verpflichtung schriftlich informiert oder die vertraulichen Informationen werden den Beratern der empfangenden Vertragspartei im Zusammenhang mit der Auslegung oder Ausführung der Vertragsdokumente oder einer sich daraus ergebenden Streitigkeit zugänglich gemacht und der Berater hat sich zuvor schriftlich gegenüber der empfangende Vertragspartei zur Verschwiegenheit verpflichtet oder ist bereits von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Vertrauliche Informationen der SL Deutschland oder im Auftrag der SL Deutschland erstellte Unterlagen und Daten, hat der Kunde nach Vertragsbeendigung zu vernichten oder zu löschen, sofern dem nicht gesetzliche Aufbewahrungsverpflichtungen entgegenstehen. Der Kunde bestätigt der SL Deutschland innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Beendigung eines Einzelvertrages, dass er die vorstehenden Verpflichtungen erfüllt hat.
14.2 Der Kunde und die SL Deutschland verpflichten sich gegenseitig, alle vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners, die dieser aufgrund der Vertragsanbahnung und -erfüllung der jeweils anderen Seite zugänglich macht, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der vereinbarten Zweckbestimmung zu verwenden sowie die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit zu wahren.
14.3 Vertrauliche Informationen dürfen durch den Kunden nicht verarbeitet werden durch
o unbefugten Zugang zu, unbefugte Aneignung oder unbefugtes Kopieren der Informationsträger die die vertraulichen Informationen enthalten oder aus denen sich die Vertrauliche Informationen ableiten lassen, oder
o jedes sonstige Verhalten, dass unter den jeweiligen Umständen nicht dem Grundsatz von Treu und Glauben unter Berücksichtigung der anständigen Marktgepflogenheit entspricht.
15. Vertragsdauer, Vertragsbeendigung bei Dauerschuldverhältnissen, Rechtsfolgen
15.1 Wird ein Dauerschuldverhältnis geschlossen, läuft dieses für die vertraglich vereinbarte Zeit. Ist im Vertrag kein Termin für das Ende der Leistungsdauer vereinbart, kann die jeweilige Leistung mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Kalendermonats gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende einer im Vertrag vereinbarten Mindestvertragsdauer.
15.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für SL Deutschland liegt insbesondere vor,
o wenn der Kunde mit der Zahlung der vertraglich geschuldeten Vergütung oder eines nicht erheblichen Teils hiervon um mehr als 30 Kalendertage in Verzug ist bzw. auf eine daraufhin erfolgte Mahnung durch SL Deutschland nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang der Mahnung zahlt (maßgeblich ist der Zahlungseingang bei SL Deutschland);
o wenn der Kunde gegen eine wesentliche Vertragsbestimmung verstößt (insbesondere Ziffer 11.);
o eine Löschung oder Liquidation des Kunden beantragt oder eingetragen worden ist;
o in der Person des Kunden ein Wechsel eintritt, eine Firmenveräußerung erfolgt oder aber sich die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse derart ändern, dass berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit und der Leistungsfähigkeit des Partners bestehen (Change of Control);
o wenn über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, ein solcher mangels Masse abgelehnt wurde, Vollstreckungen gegen erfolglos geblieben sind, oder Vollstreckungsmaßnahmen ausgebracht und nicht innerhalb eines Monats aufgehoben (z.B. Aufhebung des Arrestes) wurden.
16. Verjährung
16.1 Nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren Ansprüche beruhend auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln der SL Deutschland eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der SL Deutschland sowie Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der SL Deutschland, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
16.2 Für alle übrigen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche gegenüber der SL Deutschland beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
17. Vorgaben für Finanzierungsverträge
17.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nachrangig zu den gesondert zu vereinbarten Vorgaben der Finanzierungspartner (vgl. hierzu Ziffer 4.).
17.2 Der Kunde ist in dem Fall einer Beantragung einer Finanzierung bei einem Finanzierungspartner 5 Wochen an sein Angebot (vgl. Ziffer 3.1 bzw. § 145 BGB) gebunden.
17.3 Sollte der Finanzierungsvertrag (insbesondere vor der Auslieferung der Produkte) beendet werden (Kündigung bzw. Rücktritt) ist die SL Deutschland berechtigt, den Beschaffungsvertrag entsprechend zu beenden.
18. Besondere mitvertragliche Rechte und Pflichten
18.1 Die Regelungen nach § 536 und 536a BGB beschränken sich auf den Umfang der Rechte, welche der SL gegenüber dem Hersteller bzw. dem Finanzierungspartner zustehen; soweit möglich tritt SL diese Rechte an den Kunden ab.
18.2 § 536d BGB bz. Ziffer 11. verbleibt unbenommen.
18.3 Die Geltung von § 545 BGB in mietvertraglichen Fällen ist ausgeschlossen. Eine Kündigung vom Kunden gem. § 543 Abs.2 Satz 1 Nr.1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn SL Deutschland ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie durch SL Deutschland verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen, der Vertragsdokumente ebenso wie Verzichtserklärungen von SL Deutschland wie beispielhaft für die Geltendmachung von Vertragsstrafen bedürfen der Schriftform. Sollte die SL Deutschland nicht auf der vollständigen und/oder teilweisen Einhaltung bzw. Erfüllung einer der Bedingungen oder Bestimmungen dieser AGB sowie der ergänzenden Regelungen bestehen, ist dies nicht als Anerkenntnis der Verletzungshandlung bzw. Verzicht auf eine künftige Anwendung der betreffenden Bedingung, Bestimmung, Option, des betreffenden Rechts oder Rechtsbehelfs zu verstehen.
19.2 Der Kunde kann gegenüber Vergütungsansprüchen der SL Deutschland nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der SL Deutschland anerkannten Forderungen aufrechnen. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten muss auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
19.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die aktive Abwerbung von Mitarbeitern der anderen Vertragspartei selbst oder durch Dritte während der Laufzeit der Vertragsbeziehung sowie innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Rahmenvertrages zu unterlassen.
19.4 Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber der SL Deutschland zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung der SL Deutschland ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Nutzungsüberlassung (ganz oder teilweise) an Dritte.
19.5 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts (insbesondere des UN-Kaufrechtes – United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG bzw. Kollisionsrechtes).
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der SL Deutschland. SL Deutschland ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
Die SL Deutschland und der Kunde sind berechtigt im Fall einer sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeit vor Durchführung eines Gerichtsverfahrens die Schlichtungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. ("DGRI e.V.") respektive alternativ ein Mediationsverfahren durchführen. Das gewählte Verfahren soll dazu dienen, den Streit ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig beizulegen.
19.6 Die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB sowie der ergänzenden Regelungen, auch sofern diese später aufgenommen oder in einem Nachtrag geregelt werden, berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bedingung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bestimmung wirtschaftlich gewollt ist. Gleiches gilt
o für unbeabsichtigte Regelungslücken; in einem solchem Fall gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck des vorliegenden Vertrages geregelt worden wäre, wenn die Parteien von der Regelungslücke gewusst hätten; oder
o sollte eine Bedingung hinsichtlich einer Zeitspanne oder eines festgelegten Verhaltens unwirksam sein.
Ihr Datenschutz – eine Herzensangelegenheit
Ihre Personen bezogenen Daten waren bei uns schon vor der Einführung der DSGVO sehr sicher. Für Ihr Nutzererlebnis und die Verbesserung unseres Angebots verwenden wir Ihre Daten mit Ihrer Einwilligung vertraulich und mit größter Sorgfalt. Stimmen Sie dem zu?